Ja, Cannabidiol (CBD) ist für Erwachsene als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland legal zu erwerben, denn Cannabidiol ist nach Regelung des §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes kein Arzneimittel. Die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG weist zudem darauf hin, dass die Verwendung von ernährungsfördernden Pflanzen-Rohstoffen wie dem Cannabidiol (CBD), ausdrücklich die Rolle als Gegenstand einer Nahrungsergänzung zugewiesen wird und somit frei am Markt zu erwerben ist. Die Verwendung von CBD als Nahrungsergänzungsmittel ist demnach legal. Zudem besitzt CBDaktiv entsprechende Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für alle angebotenen Produkte. CBD in Form eines kosmetischen Produkts und mit einem THC Gehalt unter 0,2%, ist auch noch legal zu erwerben. CBD kann von Ärzten verschrieben werden und ist dann mittels Privatrezept von einer Apotheke zu erwerben. Dazu muss man sagen, dass solche Rezepte nicht selbstverständlich von den Krankenkassen bezahlt/übernommen werden. Es ist wichtig zu wissen, dass CBD trotz seiner Herkunft (Hanf/Cannabis) nicht im BTM (Betäubungsmittelgesetz) geführt wird, da es sich dabei um einen isolierten und vom THC unabhängigen Wirkstoff handelt, welcher keinerlei psychoaktive Wirkung hat. Reines CBD wirkt sich daher auch nicht auf einen THC-Drogentests aus.